Faktencheck: Betriebskosten

Veröffentlicht am 20. März 2024 um 18:37

Post nein_zur_stub vom 22.03.2024, abgerufen am 26.03.2024; 

Kritiker der StUB, inbesondere die Kampagne nein_zur_stub der CSU  kritisieren, dass die künftigen Betriebskosten der StUB unklar sind. Damit sind in der Regel die durch den Betrieb der StUB zusätzlich entstehenden Kosten als Verschlechterung zum Status Quo gemeint, insbesondere für die Stadt Erlangen. Aber müssten die Betriebskosten bzw. die Veränderungen der ÖPNV-Betriebskosten nicht im Rahmen der Standardisierten Bewertung längst ermittelt worden sein?

 

Hinweis: da die Nutzen-Kosten-Untersuchung 2023 noch nicht veröffentlich ist, bezieht sich dieser Faktencheck aktuell auf einen Zahlenstand von 2019/2021! Ich werden diesen Faktencheck aktualisieren und neu veröffentlichen, sobald aktuellere Daten veröffentlicht wurden.

FAQ des Zweckverbands

In den FAQ des Zweckverbandes werden die zusätzlichen Betriebskosten für die Stadt Erlangen nach derzeitigem Planungsstand mit ca. 1,2 Millionen Euro angegeben. Dort wird auch der vom Zweckverband genutzte Rechenweg beschrieben.

Grundlagen

Im Rahmen der standardisierten Bewertung, die bei den Nutzen-Kosten-Untersuchen durchgeführt wurde, müssen auch die Betriebskosten und Instandhaltungskosten auf den jeweiligen Preisstand berechnet werden. Dies ist erforderlich, um im Rahmen der standardisierten Bewertung den ÖPNV-Betriebskostensaldo zu ermitteln. Dieser ist eine der Berechnungsgrundlagen für den Nutzen-Kosten-Indikator.[wikipedia][BMDV 2023, Abs. B.5.2.4][BMDV 2023, Abs. B.5.2.5]

Aus diesem Betriebskostensaldo, den Instandhaltungskosten und dem Saldo der Fahrgeldeinnahmen lässt sich die Veränderung des Zuschussbedarfs des ÖPNV berechnen:

Zuschussbedarf = (Saldo Fahrgeldeinnahmen - Saldo Betriebskosten - Saldo Instandhaltungskosten) *-1.

Wir müssen das Ergebnis mit -1 multiplizieren, da wir ansonsten nur den Gesamtsaldo aus den drei einzelnen Saldi ermitteln. Ist dieser Gesamtsaldo negativ, entsteht Zuschussbedarf, ansonsten ein Überschuss.

 

Die Verteilung bzw. Weiterverrechnung der Instandhaltungs- und Betriebskosten bzw. des Defizits ist in der Satzung des Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach in §17 geregelt. In der aktuellen Fassung dieser Satzung vom 16.12.2021 heißt es dort:

  • zur Aufteilung der Unterhaltungskosten der Infrastruktur:
    Die ungedeckten Aufwendungen des Zweckverbandes für Planung, Bau und Unterhalt der Infrastruktur der Stadt-Umland-Bahn sowie für die Geschäftsstelle werden nach dem Verhältnis der Trassenlängen auf den jeweiligen Gebieten der Verbandsmitglieder auf diese umgelegt, d. h. auf die Stadt Erlangen entfallen 62,74 v. H., auf die Stadt Nürnberg 20,86 v. H. und
    auf die Stadt Herzogenaurach 16,40 v. H.
  • zur Aufteilung der Betriebskosten: 
    Hinsichtlich der Betriebskosten (ohne Unterhalt der baulichen Infrastruktur gemäß Abs. 3) richtet sich der Schlüssel nach den gefahrenen Wagenkilometern auf dem jeweiligen Hoheitsgebiet der Verbandsmitglieder.

 

Das bedeutet zwei Dinge: die Instandhaltungskosten lassen sich schon jetzt sehr einfach anhand der Berechnungen der Nutzen-Kosten-Untersuchungen zuordnen. Bei den Betriebskosten ist dies nicht ganz so einfach, da man hierfür den konkret genutzten Fahrplan kennen müsste.

Jedoch können wir zur Vereinfachung annehmen, dass das Fahrplankonzept so gebaut ist, dass es einen 1:1 Zusammenhang zwischen gefahrenen Wagenkilometern und Trassenlänge gibt. In dem Fall können wir den Verteilungsschlüssel für die Unterhaltungskosten der Infrastruktur auch auf die Betriebskosten und damit letztendlich den Zuschussbedarf anwenden.

 

Die für Stadt Erlangen entstehenden zusätzlichen Betriebskosten sind damit 62,74 Prozent der Differenz zwischen Fahrgeldeinnahmen und Betriebs- sowie Instandhaltungskosten der StUB.

 

Nachgerechnet: kann die Zahl vom Zweckverband stimmen?

Die letzten aktuell veröffentlichen Zahlen stammen aus der Aktualisierung der Nutzen-Kostenuntersuchung von 2019, daher rechnen wir vorerst mit diesen Werten. [NKU StUB 2019, S. 45 - S. 50]

Unterhaltungskosten Infrastruktur: 2.963 TEuro

Saldo Betriebskosten ÖPNV: 94 TEuro

Fahrgeld ÖPNV induzierter Verkehrs (Saldo der Fahrgeldeinnahmen): 1.220 TEuro.

 

Zuschussbedarf 2019: (1.220 TEuro - 2.963 TEuro - 94 TEuro)*-1 = 1.837 TEuro

Davon entfallen auf Erlangen: 1.837 TEuro * 0,6274 = ~1.153 TEuro

Daraus ergeben sich beim Nachrechnen für den Stand von 2019 zusätzliche auf die Stadt Erlangen entfallende Betriebskosten, die in der gleichen Größenordnung wie die vom Zweckverband kommunizierten Zahlen liegen.

 

Diese Zahl entspricht ca. 0,25% des Haushaltes der Stadt Erlangen 2019.

 

Bewertung und Fazit

Die von den StUB-Gegnern aufgestellte Behauptung, die künftigen Mehrkosten oder Betriebskosten der StUB seien unklar, ist falsch. Die Betriebskosten für die StUB, vor allem aber die Veränderung zum Status Quo, wurden im Rahmen der Nutzen-Kosten-Untersuchung ermittelt. Die Aufteilung auf die drei Städte Herzogenaurach, Erlangen und Nürnberg wurde bereits in der Satzung des Zweckverbands festgeschrieben.

Auf dieser Basis lassen sich die ungefähren (Mehr-) Betriebskosten für die Stadt Erlangen aus den bisherigen Nutzen-Kosten-Untersuchungen ermitteln. Durch Nachrechnen konnten wir ermitteln, dass die vom Zweckverband ermittelten 1,2 Millionen Euro jährlich ungefähr stimmen.